Zollvordrucke / Formulare

  • EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung

    EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung (2)

    EUR.1 Warenverkehrsbescheinigungen bieten wir in den folgenden Ausführungen an: - als selbstdurchschreibenden Schnelltrennsatz, fortlaufend nummeriert - als Einzelblätter für den Laserdrucker, satzweise fortlaufend nummeriert Das EUR.1 Formular ist eine Warenverkehrsbescheinigung und dient als förmlicher Präferenznachweis. Dies bedeutet, dass es ein schriftlicher Ursprungsnachweis ist, den man zur Erlangung von Zollvorteilen benötigt - zum Beispiel, um Waren zollfrei in ein anderen Land einzuführen. Dabei muss man jedoch beachten, dass diese Bescheinigung nur für EU-Staaten sowie Staaten, mit denen die EU Freihandels-, Präferenz- bzw. Kooperationsabkommen abgeschlossen hat, relevant ist.
  • AT.R Warenverkehrsbescheinigung

    AT.R Warenverkehrsbescheinigung (3)

    AT.R Warenverkehrsbescheinigungen bieten wir in den folgenden Ausführungen an: - als selbstdurchschreibenden Schnelltrennsatz, fortlaufend nummeriert - als 2-teilige Einzelblätter für den Laserdrucker (ohne Eindruck), satzweise fortlaufend nummeriert - als 2-teilige Einzelblätter für den Laserdrucker mit Eindruck, satzweise fortlaufend nummeriert Im Vergleich zum EUR.1 ist die AT.R Bescheinigung speziell für den Warenverkehr mit der Türkei. Das AT.R Formular ist eine Warenverkehrsbescheinigung und dient als förmlicher Präferenznachweis. Dies bedeutet, dass es ein schriftlicher Ursprungsnachweis ist, den man zur Erlangung von Zollvorteilen benötigt - zum Beispiel, um Waren zollfrei in ein anderen Land einzuführen.
  • Ursprungszeugnis

    Ursprungszeugnis (4)

    Das Ursprungszeugnis bieten wir in den folgenden Ausführungen an: - als selbstdurchschreibenden Schnelltrennsatz, fortlaufend nummeriert - als 2-teilige Einzelblätter für den Laserdrucker, satzweise fortlaufend nummeriert - 1-teilig für den Laserdrucker, neutral, Original ohne Nummer - als Durchschrift, 1-teilig für den Laserdrucker, gelbe Kopie, nicht nummeriert Dieses Warenbegleitpapier des internationalen Güterverkehrs wird zur offiziellen Bestätigung der Herkunft einer Ware verwendet. Im Vergleich zu den Warenverkehrsbescheinigungen (z.B. EUR.1, AT.R) ermöglicht es jedoch nicht die Erlangung von Zollvorteilen oder Ermäßigungen.
  • Langzeit-Lieferantenerklärung

    Langzeit-Lieferantenerklärung (1)

    Die Langzeitlieferantenerklärung bieten wir in den folgenden Ausführung an: - 1-teilig für Laserdrucker oder Inkjetdrucker (neuester Stand 2020, Version IHK) Mit der Langzeitlieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft wird dem Empfänger die Ursprungseigenschaft einer Ware gemäß einer in der Europäischen Union unterhaltenen Präferenzregelung bestätigt. Dies gilt für alle Sendungen dieser Ware, die der Empfänger von seinem Lieferanten innerhalb eines Jahres erhält.
  • IMO-Erklärung

    IMO-Erklärung (1)

    Die IMO-Erklärung bieten wir in den folgenden Ausführung an: - 1-fach neutral Die IMO-Erklärung ist ein Beförderungspapier, das für den Transport von gefährlichen Gütern auf See relevant ist. Des Weiteren kann man dieses Formular ebenfalls für die Beförderung entsprechender Waren über Schienen/Zug sowie Straße/LKW nutzen, wobei in diesem Fall auf den Absatz 1.1.4.2.1. hingewiesen werden sollte.
  • Shippers Declaration for Dangerous Goods

    Shippers Declaration for Dangerous Goods (2)

    Die „Shippers Declaration for Dangerous Goods“ bieten wir in den folgenden Ausführungen an: - 1-fach neutral, ohne Spalteneinteilung bei „Nature and Quantity“ - 1-fach neutral, mit Spalteneinteilung bei „Nature and Quantity“ Dieses Formular wird für den Versand von Gefahrgut benötigt, um sicherzustellen, dass die Ware beim Transport adäquat gehandhabt wird und Sicherheitsrisiken zu minimieren. Durch das Ausfüllen dieser Versendererklärung für Gefahrgut wird bescheinigt, dass die jeweilige Sendung in Einklang mit der Dangerous Goods Regulation der IATA verpackt und deklariert wurde.